Sie sind Arbeitnehmer – und Ihr Arbeitsvertrag wurde unerwartet gekündigt? Sie möchten wissen, ob Sie Anspruch auf eine Abfindung haben?
Ihre Anwälte zur Beratung im Arbeitsrecht:

Rechtsanwalt & Partner
Domenic Böhm

angestellte Rechtsanwältin
Julia Fischer

Rechtsanwalt & Partner
Dr. Dominik Herzog
Sie sind Arbeitnehmer – und Ihr Arbeitsvertrag wurde unerwartet gekündigt? Sie möchten wissen, ob Sie Anspruch auf eine Abfindung haben?
Wir können Ihnen helfen, wenn Ihr Arbeitgeber…
- … Ihnen mündlich oder schriftlich mitgeteilt hat, dass Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt ist. Dies gilt unabhängig davon, welche Gründe (personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte) von Ihrem Arbeitgeber angeführt werden.
- … keine Begründung für eine Kündigung vorlegt.
- … Ihnen mitgeteilt hat, dass Sie zukünftig „freigestellt“ sind.
- … Ihnen einen Aufhebungsvertrag angeboten hat.
- … Ihnen eine zu niedrige Abfindung für das Arbeitsverhältnis angeboten hat.
- … Sie abgemahnt hat.
- … Insolvenz angemeldet hat.
- … möchte, dass Sie einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnen, der ungünstigere Konditionen für Sie enthält.
- … Ihr monatliches Gehalt nicht oder nicht vollständig bezahlt.
- … Ihren Resturlaub nicht auszahlen oder gewähren will.
- … Sie an einen anderen Arbeitsort oder auf eine andere Stelle versetzen möchte.
- … Ihnen ein Zwischen- oder Endzeugnis ausgehändigt hat, das zu schlecht oder gar unrichtig ist.
Warum Sie schnellstmöglich zu uns Kontakt aufnehmen sollten:
- Wir sind auf die rechtlichen Belange von Arbeitnehmern spezialisiert.
- Wir vertreten und beraten Sie sowohl außergerichtlich als auch in Gerichtsverfahren.
- Wir reichen für Sie die Kündigungsschutzklage fristgerecht ein, um zu verhindern, dass die Kündigung – auch wenn sie unberechtigt ist – wirksam wird.
- Wir setzen ihre Rechte – notfalls auch gerichtlich – durch und kämpfen für Ihre Abfindung oder Ihren Arbeitsplatz.
- Wir arbeiten Seite an Seite mit Ihnen, um Sie auch in Krisenzeiten bestmöglich abzusichern.
- Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Beratung von Arbeitnehmern. Wir haben bereits zahlreiche Verhandlungen sowie Gerichtsverfahren geführt und gewonnen.

Erfolge & Erfahrung
Jahre Erfahrung
Gerichtsverfahren
Vergleiche
Über unsere Kanzlei
Wir beraten und vertreten Sie deutschlandweit vor allen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten.
Wir setzen uns jederzeitfür Ihre Belange ein. Wir kommunizieren zügig, offen und transparent. Dabei arbeiten wir stets modern und zugleich zielorientiert.

FAQ
Was sollte ich tun, wenn ich eine Kündigung erhalten habe?
Werden Sie aktiv – und zwar sofort. Nicht jede Kündigung ist automatisch unwirksam. Ob man sich erfolgreich dagegen wehren kann, muss im Einzelfall durch auf das Arbeitsrecht spezialisierte Anwälte geprüft werden. Wichtig ist jedoch: Wenn Sie sich nicht innerhalb von drei Wochen, nachdem Sie die Kündigung in Händen halten, gerichtlich dagegen wehren, gilt die Kündigung in jedem Fall als wirksam. Das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist dann in jedem Fall endet. Sie haben also in diesem Fall keine andere Möglichkeit, als das Ende des Arbeitsverhältnisses hinzunehmen und vergeben z.B. die Chance eine Rückkehr an den Arbeitsplatz oder eine lukrative Abfindung.
Wann beginnt die dreiwöchige Frist zu laufen?
Die Frist für die Einreichung der Kündigungsschutzklage beginnt grundsätzlich mit dem Moment, in welchem Sie die Kündigung in Händen halten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Kündigung persönlich übergeben bekommen haben oder diese per Post in Ihrem Briefkasten gelandet ist.
Soll ich etwas unterschreiben?
Unterschreiben Sie keinesfalls ein Dokument, das Ihnen Ihr Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Kündigung vorlegt. Weder müssen Sie den Erhalt der Kündigung bestätigen, noch sollten Sie sonstige Fakten schaffen. Legen Sie das Schreiben Ihren Anwälten für Arbeitsrecht vor und wappnen Sie sich!
Brauche ich einen Anwalt?
Die Beratung und Vertretung durch spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht ist zu empfehlen, um die Wirksamkeit einer Kündigung zu bewerten und die Vertretung vor Gericht oder in Abfindungsverhandlungen zu übernehmen. Denken Sie daran: in eigener Sache ist man meist ein schlechter Verhandler!
Was kostet mich das Klageverfahren?
Das gerichtliche Verfahren vor dem Arbeitsgericht selbst verursacht in erster Instanz keine Kosten. Lediglich die Kosten für Ihren Rechtsanwalt müssen Sie tragen. Im Hinblick auf eine Abfindung im Falle einer unwirksamen Kündigung kann jedoch auch das Geld für Ihren Anwalt gut investiert sein.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung meine Anwaltskosten?
Besteht Berufsrechts- bzw. Arbeitsrechtsschutz, so trägt die Rechtsschutzversicherung in der Regel alle anfallenden Kosten für Ihren Anwalt. Selbstverständlich prüfen wir die Übernahme der Kosten durch Ihre Rechtsschutzversicherung für Sie. Kontaktieren Sie uns kostenlos HIER.
Wie lange dauert ein Klageverfahren?
Nach fristgemäßer Einreichung der Kündigungsschutzklage wird zunächst die Güteverhandlung angesetzt. Dies erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen und hat das Ziel, eine schnelle Lösung des arbeitsrechtlichen Streits herbeizuführen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer loten hierbei insbesondere auf, ob durch Zahlung einer Abfindung die Streitigkeit beendet werden kann. Sollte keine Einigung möglich sein, findet im weiteren Verlauf, meist einige Monate später, ein Kammertermin statt. In diesem klärt das Gericht, ob die Kündigung wirksam war oder nicht. Im Nachgang fällt das Gericht sein Urteil. Bis zum Urteil können jedoch einige Wochen vergehen, in denen Sie mit Ihrem Anwalt klären müssen, ob Sie in der Zwischenzeit zur Arbeit gehen müssen oder nicht.
Kann ich eine Abfindung verlangen? Und wenn ja, wie hoch ist diese?
Ein Recht auf Abfindung besteht nicht! Jedoch ist die Zahlung einer Abfindung in den meisten Fällen ein Weg, um für alle beteiligten Parteien den Arbeitsrechtsstreit zu beenden. Eine kluge, durch Ihre Anwälte gut vorbereite Verhandlungsstrategie führt häufig zu einer lukrativen Abfindung und schnellen Klärung der Angelegenheit.
Habe ich Anspruch auf ein Zeugnis?
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis. Wir prüfen für Sie, ob Sie ggf. ein Recht auf ein besseres Zeugnis haben. Kontaktieren Sie uns kostenlos HIER.
Muss ich nach der Kündigung weiter zur Arbeit gehen?
Dies müssen Sie anhand der konkreten Umstände mit einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt klären. Gehen Sie nicht das Risiko ein, durch die Verweigerung der Arbeit einen neuen Kündigungsgrund zu schaffen.
Was bedeutet Freistellung?
Der Arbeitgeber kann entscheiden, ob Sie im Falle einer Kündigung weiterhin zur Arbeit zu erscheinen haben oder nicht. Er kann Sie also von Ihrer Arbeit “freistellen”. Die Freistellung kann dabei unwiderruflich oder widerruflich sein. Je danach müssen Sie unter Umständen später auf Wunsch des Arbeitgebers wieder zur Arbeit erscheinen.
Bin ich automatisch freigestellt?
Nein! Nur wenn der Arbeitgeber Sie explizit freistellt, können Sie sich den Weg zur Arbeit sparen. Andernfalls sind Sie bis zum Ende der Kündigungsfrist verpflichtet, Ihre Arbeitsleistung auch weiterhin anzubieten.
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